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Abschlussbericht

Ergebnisse des Projekts - Fazit

Die Ergebnisse des vorliegenden Projektes zeigen, dass die Problematik der anhaltenden Uneinigkeit zwischen Familiengericht und Jugendamt im Hinblick auf die Notwendigkeit und/oder Art von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen einen geringeren, aber zugleich beachtlichen Anteil von Fällen vor dem Familiengericht betrifft. Es treten erhebliche negative Konsequenzen wie Zeitverluste und Unsicherheit bis hin zur Kindeswohlgefährdung in sensiblen Verfahren im Kinderschutz sowie Sorge- und Umgangsrecht auf, so dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Abhilfe in der kindschaftsrechtlichen Praxis zu schaffen.

Mögliche Ansatzpunkte sind interdisziplinäre Fort- und Weiterbildungen und der Austausch der beteiligten Professionen. Auch die Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf strukturelle, personelle und finanzielle Ressourcen des Jugendamtes und auf die Einbindung freier Träger, zeigen Optimierungsbedarf. Angesichts des Umstandes, dass die Praxis in vielen Fällen andere rechtliche Lösungen findet und die verwaltungsgerichtliche Kontrolle faktisch kaum stattfindet, ist ein Tätigwerden des Gesetzgebers zu erwägen.

Ein Ansetzen an diesen unterschiedlichen Punkten kann im Zusammenspiel die kindschaftsrechtliche Praxis für Kinder und Familien verbessern.

Hier zu den Abschlussberichten:

Abschlussbericht zum Projekt (Langfassung)
Kurzbericht zum Projekt