v.l.n.r.: Ulrich Joos (DCS), Anja Kannegießer (BDP/Kompetenz-RPM), Christian Lange (BMJV), Katja Keul (MdB),Ute Hohoff (BGH), Henning Radtke (BVerfG)
Über 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis folgten der
Einladung des Kompetenzzentrums für Gutachten und der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Parlamentarischen Abend „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ am 5. März
in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.
Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),
Christian Lange, erklärte: „Die Justiz ist heute in zahlreichen Gebieten auf die Sachkunde und das Fachwissen
von Sachverständigen angewiesen. Gerade weil die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt ist und
sich jeder mit geeigneter Ausbildung Sachverständiger nennen kann, hat das Thema Qualitätssicherung in der
Begutachtung eine herausragende Bedeutung.“
„Die Verbesserung und Sicherung der Qualität in Gerichtsverfahren ist ein wichtiges Thema, denn hier geht es um die
Funktion der Justiz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, äußerte sich die Bundestagsabgeordnete
und Schirmherrin des Abends Katja Keul, von Bündnis 90/Die Grünen.
Thematisiert wurden unter anderem zwei wichtige Projekte. Im September letzten Jahres hat die Arbeitsgruppe
Familienrechtliche Gutachten eine überarbeitete Auflage der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“
herausgebracht. Diese umfasst insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss sowie zu Gutachten mit Hinwirken
auf Einvernehmen. Bei der Überarbeitung der Mindestanforderungen waren diesmal auch die Landesjustizministerien,
der Bundesgerichtshof und sozialpädagogische Verbände in den Prozess eingebunden. Damit basiert die überarbeitete
Auflage auf einem noch breiteren Konsens.
„Das hohe Interesse und die rege Beteiligung zeigt einmal mehr die enorme Bedeutung dieses Themas“, so Prof.
Dr. Anja Kannegießer, eine der Gastgeberinnen dieses Abends. „Abende wie dieser fördern den so wichtigen
interdisziplinären Austausch, um weitere Ansätze zur Qualitätssicherung zu finden.“
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und der Deutschen Chirurgiestiftung
geförderte Pilotprojekt "Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen". Im Rahmen dieses
Projektes wird getestet, ob und inwieweit sich das aus dem Bereich wissenschaftlicher Publikationen
bekannte Peer-Review-Verfahren als System anonymer, kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen übertragen lässt.
„Wir sind noch nicht am Ende des Weges unserer Qualitätssicherung angekommen.
Es gibt noch viele Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Spezifische Informationen und Fortbildungen
für alle Verfahrensbeteiligte sind notwendig“, so Kannegießer.
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