Information für Sachverständige
Wie werde ich psychologischer oder medizinischer Sachverständiger?
Zunächst erfolgt das Studium der Psychologie (Diplom/Master: im Masterstudiengang mit 240 Punkten nach dem European Credits Transfer System (ECTS), davon mindestens 210 in psychologischen Grundlagen, Methoden und Anwendungsfächern und einer wissenschaftlichen Masterarbeit mit einer psychologischer Fragestellung) oder Medizin.Es empfiehlt sich bereits im Studium Schwerpunkte im Hinblick auf eine Gutachtertätigkeit zu setzen (u.a. Rechtspsychologie, Psychodiagnostische Kenntnisse und zugehörige Testtheorien, Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Familienpsychologie, Klinische Psychologie, Gedächt-nispsychologie) und auch Kenntnisse aus Nachbardisziplinen wie Recht und Kriminologie zu erwerben. Auch eine erste Erprobung in der Praxis durch entsprechende Praktika ist sinnvoll.
Nach dem Studium empfiehlt sich eine spezifische Weiterbildung in Theorie und Praxis.
Hier gibt es:
Psychologen (Diplom/Master):
- Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs
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postgradualer oder Weiterbildungsstudiengang (Master of Science Rechtspsychologie):
- Berufsbegleitender Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin
Link öffnen - Berufsbegleitender M.Sc. Rechtspsychologie an der Universität Bonn
Link öffnen - Berufsbegleitender Master an der Universität Konstanz
Link öffnen - Vollzeit Master Rechtspsychologie an der SRH Hochschule Heidelberg
Link öffnen - Vollzeit Master Rechtspsychologie an der Medical School Hamburg
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- Berufsbegleitender Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin
Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
- Eintragung in Sachverständigenlisten von Psychotherapeutenkammern
Mediziner (Abschluss Staatsexamen):
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie - Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
- Zertifikat forensische Psychiatrie (DGPPN)
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- Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Zertifikat für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (BAG KJPP; BKJPP; DGKJP)
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Weitere:
Auf der Basis einer psychologischen oder ärztlichen Grundqualifikation sind weitere spezifische Zusatzqualifikationen möglich, z.B. systemisch-lösungsorientierte Sachverständige (FSLS).Qualifikation