Gefördert durch:

DCS-Logo BMFSFJ-Logo Katholische Hochschule NRW
Scroll to Top

Online Peer-Review-Verfahren für aussage-
psychologische Gutachten im Strafrecht

Über das Projekt:

Im Strafverfahren wegen sexueller Gewalt stehen sich nicht selten die Aussagen der Beschuldigten und der potentiellen Opferzeug:innen gegenüber. Weitere Beweismittel fehlen. In diesen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen untersuchen aussagepsychologische Gutachten die Erlebnisbasis von Angaben. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Juli 1999 (BGHSt 45, 164) wissenschaftliche Mindestanforderungen an aussagepsychologische Begutachtung formuliert und damit Qualitätskriterien für die Gutachtenerstellung aufgestellt.

Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien ist – besonders in Hinblick auf die Tragweite eines strafrechtlichen Urteils für die beschuldigte Person und das potentielle Opfer – wesentlich.

Das Kompetenzzentrum für Gutachten möchte daher mit dem Pilotprojekt „Professionelle Selbstkontrolle – Online Peer-Review-Verfahren in der aussagepsychologischen Begutachtung“ einen Beitrag zur Qualitätssicherung dieser Gutachten leisten. Es soll das aus der wissenschaftlichen Praxis bekannte kollegiale Feedback-System, das Peer-Review-Verfahren, an das aussagepsychologische Gutachterwesen angepasst und für dieses erprobt werden. Dabei kann auf Erkenntnisse aus dem vorangegangenen familienpsychologischen Pilotprojekt zurückgegriffen werden.

Erfahrene Sachverständige sind aufgerufen, sich am Pilotprojekt zu beteiligen und anonymisierte Gutachten online einzureichen. Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden. Über einen Algorithmus werden jedem Reviewer zwei anonymisierte Gutachten zufällig zugewiesen. Die eingereichten Gutachten sollen dann anhand von Beurteilungsbögen anonym beurteilt werden (double-blind-Modus). Sowohl die Verfasser als auch die Reviewer bleiben anonym. Das Ergebnis dieser Einschätzung erhalten die Sachverständigen als Feedback zurück.
Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens sollen diese Rückmeldungen zur Anwendbarkeit des Beurteilungsbogens und zum Verfahren geben. In einem moderierten Fachgespräch setzten sich abschließend die teilnehmenden Sachverständigen und Expert:innen mit den Rückmeldungen auseinander.
Durch das Pilotprojekt soll ein selbstkorrigierendes Feedback-System im aussagepsychologischen Gutachterwesen auf der Basis eines selbstkorrigierenden Feedback-Systems entwickelt werden, um damit zu sachgerechten Entscheidungen im Strafrecht beizutragen. Perspektivisch kann so ein Qualitätsmanagement aussehen, das nicht an der Qualifikation der Sachverständigen, sondern an den Gutachten selbst anknüpft.

Das Projekt wird gefördert von dem Bundesministerium der Justiz, der Deutschen Chirurgiestiftung (DCS) und der Katholischen Hochschule NRW (katho NRW).

Als Ansprechpartnerin für das Pilotprojekt steht Ihnen Stefanie Grunert zur Verfügung unter s.grunert@kompetenz-rpm.de.