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Voraussetzungen zur Teilnahme am Online Peer-Review-Verfahren im Strafrecht

Sie möchten am Projekt teilnehmen und erfüllen die nachfolgenden Qualifikationen? Dann melden Sie sich gerne hier an.


Qualifikation der Sachverständigen

  • Supervisoren der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs oder
  • Diplom oder Master in Psychologie und mind. 6 Jahre Gutachtertätigkeit und mind. 50 erstellte Gutachten oder
  • vergleichbare Qualifikationen (z.B. erfahrene Sachverständige mit einschlägigen Publikationen, Vortragstätigkeit o.ä.)

Einzelsachverständige

  • Übersendung von maximal zwei Gutachten (aus abgeschlossenen Verfahren, zu mindestens zwei unterschiedlichen gerichtlichen Fragestellungen, nicht älter als drei Jahre).
  • Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden.

Gutachteninstitute

Als Gutachteninstitut gelten Zusammenschlüsse von mindestens zwei Sachverständigen (Diplom/Master Psychologie) mit interner Qualitätskontrolle. Die von den Instituten genannten Teilnehmer müssen die Qualifikation der Sachverständigen erfüllen.

  • Übersendung von mindestens zwei und maximal fünf Gutachten (aus abgeschlossenen Verfahren, von jeweils unterschiedlichen Sachverständigen, zu mindestens zwei unterschiedlichen gerichtlichen Fragestellungen, nicht älter als drei Jahre).
  • Nennung der Anzahl der eingereichten Gutachten entsprechende Anzahl von Reviewern. Diese müssen nicht identisch mit den Gutachtenverfassern sein, jedoch müssen sie die genannten Qualifikationsanforderungen an Sachverständige erfüllen.
  • Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden.
  • Anmeldung: jeder am Review teilnehmende Sachverständige meldet sich bitte einzeln an und benennt dabei das Gutachteninstitut

Weitere Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.
  • Es erfolgt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€/Gutachten für die Anonymisierung der Gutachten nach dem bereitgestellten Leitfaden zur Anonymisierung.
  • Die Teilnahme darf nach außen kenntlich gemacht werden.