Wird vor Gericht ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten notwendig, geht es für die betroffenen Menschen häufig um sehr viel.
Es stellen sich fragen wie: Wird mein Kind bei mir groß werden oder werde ich es zukünftig kaum mehr sehen?
Werde ich aus dem Maßregelvollzug entlassen? Kommen Hafterleichterungen für mich in Frage?
Man kann sich wohl kaum Bereiche vorstellen, die für einen Menschen wichtiger sein können. Natürlich:
Über diese Fragen entscheiden Richter, nicht Gutachter. Aber als Hilfestellung ist das Gutachten von
entscheidender Bedeutung. Angesichts der Tragweite und Wichtigkeit der Entscheidungen für die Menschen ist
es nicht weiter verwunderlich, dass über die Qualität von Gutachten mit hoher Emotionalität gestritten wird.
Was kann man also tun, um diesen sensiblen Bereich so gut und professionell wie irgend möglich zu gestalten?
Ein Anfang ist mit den im Jahr 2015 erarbeiteten sogenannten "Mindestanforderungen" und den darauf basierenden
gesetzlichen Änderungen gemacht. Es gibt aber noch Vieles zu tun. Kurz gesagt: Wir brauchen mehr gute Gutachter.
Um das zu erreichen, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Es ist die Justiz, die die Gutachter benötigt,
es sind aber die Berufsverbände, die die Ressourcen und das Know-How zur Verfügung stellen.
Das Kompetenzzentrum für Gutachten bietet genau diese Verknüpfung zwischen Psychologie, Recht und Medizin.
Ich habe die große Hoffnung, dass das Kompetenzzentrum sowohl für die gerichtliche als auch die gutachterliche
Praxis als kompetenter Ansprechpartner viel und gerne in Anspruch genommen wird. Für die Justiz habe ich dieser
Hoffnung durch Übernahme der Schirmherrschaft durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz Ausdruck verliehen.
Ja, das Kompetenzzentrum steht noch ziemlich am Anfang und nein, alle Probleme wird es nicht lösen können.
Aber wir sind auf einem guten Weg, den wir zukünftig gemeinsam gehen werden.